Aktuelles
Büchereien dürfen ab 11. Mai wieder öffnen
Die Bayerische Staatsregierung hat am 05. Mai neue Lockerungsmaßnahmen verkündet.
Gemäß Kabinettsbeschluss vom 05.05.2020 dürfen öffentliche Bibliotheken ab Montag, dem 11.05.2020 unter einigen Bedingungen (20qm-Regel, Einhaltung von Abstand, kein Gastronomiebetrieb) wieder öffnen.
Voraussetzung dafür ist ein vorhandenes Hygieneschutzkonzept. Sprechen Sie daher bitte unbedingt die Öffnung mit Ihrer Kommune und Träger ab.
Der Sankt Michaelsbund veröffentlicht zeitnah auf der Homepage Handlungsempfehlungen, die bei der Erstellung eines Hygieneschutzkonzepts für Ihre Bücherei helfen können.
Ansprechpartner zu allen Rückfragen in Sachen Pandemie/Corona in der Landesfachstelle in München finden Sie unter
https://www.st-michaelsbund.de/buechereien/corona-spezial/ansprechpartner.html
Hier geht es zum ausführlichen Bericht aus der Kabinettssitzung, in dem alle Maßnahmen ausführlich erläutert werden:
https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-5-mai-2020/?seite=1617
https://www.st-michaelsbund.de/buechereien/corona-spezial.html